Werkzeug-AG
Wir, die Werkzeug AG, bieten euch den kostenlosen Service, einzelne oder mehrere Werkzeuge bei uns auszuleihen. Wenn es nötig ist, könnt ihr auch unsere Werkstatt, die sich im Tiefkeller befindet, “ausleihen”, um den Tim Taylor in euch raus zu lassen.
Neben Schraubendrehern, Schraubenschlüsseln, Hammer, Zollstock, Wasserwaage und co. besitzen wir auch einen großen Bohrhammer, Stichsäge, Winkelschleifer, Dampfreiniger und vieles mehr.
Bei Verwendung von größeren Geräten lest euch bitte zuerst die Handbücher durch! (Nur aus Türmenetz aufrufbar)
Mit unserem Buchungssystem könnt ihr kontrollieren, ob und wann die Schlagbohrmaschine, der Akkuschrauber oder der Werkzeugkeller zur Verfügung stehen.
Wenn ihr Fragen habt, kontaktiert uns einfach unter werkzeug@weh.rwth-aachen.de oder kommt persönlich vorbei.
Inventar
Werkstattordnung (Nutzungsbedingungen) – Teil 1
- Die Benutzung der Werkstatt erfolgt auf eigene Gefahr.
- Zu Beginn der Werkstattnutzung sind die Werkzeuge mit dem Vermieter auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu überprüfen.
- Die Werkzeuge sind pfleglich zu behandeln.
- Die Werkzeuge sind nur in ihrem typischen Anwendungsbereich zu benutzen.
- Jeder sollte nur die Werkzeuge benutzen, in deren Handhabung er geübt ist. Bei Fragen stehen die Mitglieder der Werkzeug AG zur Verfügung.
- Nach der Arbeit kommt selbstverständlich das Putzen der gebrauchten Werkzeuge und des Arbeitsbereiches. Die Werkstatt sollte so hinterlassen werden, wie sie auch vorgefunden wurde.
- Schäden am Werkzeug sind der Werkzeug AG spätestens bei Schlüsselrückgabe zu melden. Selbstverschuldete Schäden trägt der Mieter. Ausgenommen davon ist normaler Verschleiß.
- Werkzeuge dürfen nur im WEH, am Fahrradständer des WEH und auf dem Parkplatz zwischen WEH und TVK genutzt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Werkzeug-AG.
Werkstattordnung – Teil 2
Werkzeugverleih ist nur nach Abschluss eines Leihvertrags zwischen dem Vereinsmitglied und dem WEH e.V. erlaubt.
Dieser wird dem ausleihenden Mitglied per Email aus dem Ticketsystem gesendet.
In diesem sind Name, Zi-Nr, die auszuleihenden Werkzeuge sowie die vereinbarte Rückgabefrist bezeichnet. Falls der Werkzeugschlüssel ausgeliehen wird, wird auch der Zustand der Werkstatt darin vermerkt. Dies bedeutet, dass ein AG-Mitglied zusammen mit dem ausleihenden Mitglied in den Werkzeugkeller geht, um das Vorhandensein der wesentlichen Geräte zu protokollieren und dies im Ticket zu dokumentieren. Ebenfalls wird in dieser Email auf die Möglichkeit einer Internetsperre hingewiesen.
Das ausleihende Mitglied bestätigt den Leihvertrag per Antwort auf die Email. Anschließend kann die Übergabe des Schlüssels oder des Werkzeugs stattfinden.
Bei Überschreitung der Rückgabefrist wird die Werkzeug-AG das ausleihende Mitglied per Email aus dem Ticket system erinnern.
Wird ab der Erinnerung die Rückgabe um 1 Woche überschritten und findet auch keine Kontaktaufnahme des ausleihenden Mitglieds statt, wird in der Regel eine Internetsperre verhängt, was aber eine Einzelfallentscheidung ist. Die AG hat auch die Möglichkeit, 1 Woche nach der erfolglosen Erinnerung mit einem Vorstands/Senatsbeschluss eine Neubeschaffung zu veranlassen. Die AG kann die Rückgabefrist bei Bedarf verlängern.
Forderungen
Da die Ursachen für Schäden vielfältig sind, z.B. Verlust, Verschleiß, Fehlbedienung, Mangel am Gerät, haben wir folgende Vorgehensweise festgelegt.
Die AG muss angehört werden, ob der Schaden vom ausleihenden Mitglied verursacht wurde, um somit dem Vorstand die Entscheidung zu erleichtern, ob dieser eine Forderung gegen das ausleihende Mitglied erhebt.