Wohnzimmer-AG

Hallo und herzlich Willkommen im Wohnzimmer, mach es dir bequem! Sollte dir die Decke auf dem Kopf fallen und Du einfach mal mit ein paar Mitbewohnern entspannt nen Film schauen oder einen kleinen Spieleabend verbringen bist Du hier genau richtig. Wir bieten dir einen 4k-Beamer mit Leinwand für den Filmeabend, Couches für den Komfort, über 100 Brettspiele für den gesellschaftlichen Abend, eigentlich einfach alles für den gemütlichen Ausklang eines anstrengenden Uni-Tages. Zudem bieten wir als AG mit unseren wöchentlichen Spieleabenden auch die perfekte Gelegenheit, im Haus neue Bekanntschaften zu machen.


Jeden Sonntag steigt um 19 Uhr der wöchentliche Spieleabend, zu welchem ein jeder Bewohner herzlich eingeladen ist. Zudem bieten wir sporadisch Filmeabende an, welche wir via Mail ankündigen.

Für die Buchung nutzen wir das Raumbuchungssystem. Bitte gebe neben Buchungsgrund (also geplante Aktivität) auch die Teilnehmeranzahl an. Wir weisen auch darauf hin, dass Parties nicht gestattet sind, sowie die Lautstärke Rücksicht auf die Bewohner der 0-ten Etage (sowie auch des ganzen Hauses natürlich) nehmen soll.

Vor euren gebuchten Timeslot könnt ihr dann euch den Schlüssel von einem Mitglied der Wohnzimmer AG ausleihen lassen. Zur Kontaktaufnahme empfehlen wir unsere Mailadresse wohnzimmer@weh.rwth-aachen.de
Bringt bitte zur Schlüsselausleihe als Kaution 35€ oder einen Ausweis (Bluecard geht auch) mit. Zudem müsst ihr ein entsprechendes Formblatt zur Nutzung des Wohnzimmers unterzeichnen.

Wende dich dazu am Besten per Mail an uns wohnzimmer@weh.rwth-aachen.de.

Dann können wir dir gegen Aushändigung einer Kaution (35€ oder Ausweis) Spiele ausleihen. Solltest du Beratung brauchen für deinen Spieleabend, stehen wir dazu natürlich auch zur Verfügung.


Aachen, den 14. April 2012

1.    Was ist die Wohnzimmer AG?

Die Wohnzimmer AG betreut den Gemeinschaftsraum (Wohnzimmer) des WEH auf der 0. Etage. Das Wohnzimmer soll die etagenübergreifenden Kommunikation unterstützen, indem es die Möglichkeit des geselligen Beisammenseins bietet. Hierfür verleihen die Mitglieder der Wohnzimmer AG die Raumschlüssel an die Bewohner. Die AG Mitglieder regeln die Zugangsberechtigung und sind für die Anschaffung und den Erhalt des Inventars verantwortlich.

2.    Mitgliedschaft in der Wohnzimmer AG

Die Wohnzimmer AG besteht aus bis zu 6 Mitgliedern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein positiver Aufnahmebeschluss durch die bereits bestehenden Mitglieder. Enthaltungen werden nicht gewertet.

2.1  Aufnahme

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch eine 2/3 Mehrheit  aller bereits bestehenden Mitglieder (z.B.: bei 5 Mitgliedern müssen 4 dafür stimmen).

2.2  Ausschluss

Der Ausschluss bestehender Mitglieder erfolgt durch eine 2/3 Mehrheit  aller übrigen Mitglieder (z.B.: bei 5 Mitgliedern müssen 4 dafür stimmen).

Ausnahme: Sollten drei Verwarnungen gegen das Mitglied vorliegen reicht eine einfache Mehrheit (z.B.: bei 5 Mitglieder müssen 3 für den Ausschluss stimmen).

Verwarnungen von AG Mitgliedern:

Verwarnungen können durch eine 2/3 Mehrheit  aller übrigen Mitglieder (z.B.: bei 5 Mitgliedern müssen 4 dafür stimmen)  ausgesprochen werden, wenn ein AG Mitglied gegen die Satzung verstößt oder die intern festgelegten Pflichten (Aufräumdienst, Kassenwart, Organisation der sozialen Events oder ähnliches)  vernachlässigt.  

3.    Beschlüsse der Wohnzimmer AG

3.1  Finanzielle- und Satzungsbeschlüsse

Finanzielle- und Satzungsbeschlüsse dürfen nur bei einer AG Sitzung getroffen werden und erfordern eine 2/3 Mehrheit der gesamten Mitglieder. Die Stimmen abwesender Mitglieder werden als Gegenstimme gewertet.

3.2  Nichtleichtänderbare Beschlüsse

Nichtleichtänderbare Beschlüsse (z.B: Streichen, ändern des Inventars)  können auch über E-Mail abgestimmt werden. Die Mitglieder haben mindesten 4 Tage Zeit, um an der Abstimmung teilzunehmen. Die Abstimmung wird nur gewertet, wenn sich mindestens 2/3 der AG Mitglieder beteiligt haben. Eine einfache Mehrheit (aller AG Teilnehmer) reicht für den Beschluss. Nichtteilnahmen zählen als Enthaltungsstimme.

Dabei muss der Antragssteller die E-Mail:

a)     In der Betreffzeile muss stehen „Antrag auf: …“

b)    Die E-Mail darf nur den einen Antrag als Thema haben.

c)     Der Antrag muss alle relevanten Entscheidungspunkte enthalten.

 Die Abstimmungsfrist muss klar in der E-Mail kommuniziert sein

3.3 Leichtrückgängigmachbare Beschlüsse

Leichtrückgängigmachbare Beschlüsse (z.B. Sofa verrücken,  Poster aufhängen) können nach eigenem Ermessen  der einzelnen AG Mitglieder getroffen werden.

4.    Kasse der Wohnzimmer AG

Die Wohnzimmer AG führt eine der Hauskasse untergeordnete Barkasse.

5.    Bedingungen für die Nutzung des Wohnzimmers

Im Wohnzimmer gilt – ebenso wie in der gesamten Wohnanlage – die Hausordnung des Studentenwerks Aachen A. ö. R.

  • Das Veranstalten von Partys jeglicher Art ist im Wohnzimmer verboten.
  • Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten absolut untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol ist nur in begrenztem Maße erlaubt.
  • Das Zubereiten und Kochen von Essen ist in den Räumlichkeiten verboten. Der Balkon ist hiervon ausgenommen.

Die gesetzliche Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist streng einzuhalten. In dieser Zeitspanne:

  • ist der Geräuschpegel (auch Musik) auf Zimmerlautstärke zu begrenzen.
  • ist das Betreten des vom Wohnzimmer ausgehenden Balkons untersagt und die Fenster des Wohnzimmers sind geschlossen zu halten.
    Zum Rauchen kann der vom benachbarten Lernraum ausgehende Balkon genutzt werden. Zum Lüften können die dort vorhandene Balkontüre und die Fenster sowie die Tür zwischen Wohnzimmer und Lernraum dauerhaft geöffnet bleiben.

Der Zugang zum Wohnzimmer erfolgt durch das Treppenhaus.

Das Wohnzimmer ist sauber zu hinterlassen bzw. bis zum Folgetag, 15.00 Uhr, zu reinigen. Mitgebrachter bzw. anfallender Abfall ist zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Der Schlüssel ist am Folgetag bis spätestens 15.00 Uhr an den Verleiher zurückzugeben (auch Einwurf in den Briefkasten möglich).

Der Gastgeber bzw. derjenige, der den Schlüssel ausgeliehen hat, ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und haftet im Falle des Verstoßes.

Die Wohnzimmer- AG behält sich vor, bei Nichteinhaltung einzelner Regeln den Aufenthalt im Wohnzimmer zu beenden.

Regelverstöße können mit Einbehalten der Kaution oder / und einer Internetsperre bis zu einer Woche für den Verantwortlichen geahndet werden.

(Anmerkung: Diese Regeln wurden mit Rücksicht auf die Anwohner der nullten Etage, insbesondere der fünfköpfigen Familie mit drei kleinen Kindern, aufgestellt.)

6.    Öffnungszeiten des Wohnzimmers

Die Wohnzimmer AG organisiert Gesellschaftsabende, an denen das Wohnzimmer allen Gästen zur freien Nutzung offen steht. Als regelmäßiger Termin wird jeden Sonntag ein Spieleabend, so wie jeden Montag ein Kinoabend veranstaltet (Ankündigung per Email). Alle weiteren Termine sind unregelmäßig und werden den Mitgliedern des WEH e.V. von der Wohnzimmer AG individuell angekündigt.

Auch außerhalb dieser Gesellschaftsabende kann das Wohnzimmer im Rahmen der Bedingungen für dessen Nutzung von jedem Mitglied des WEH e.V. genutzt werden. Schlüssel für den Zugang zum Wohnzimmer können bei jedem Mitglied der Wohnzimmer AG ausgeliehen werden.

Ausnahmen

Das Wohnzimmer kann in Ausnahmefällen zu besonderen Veranstaltungen exklusiv gebucht werden. Solche Buchungen bedürfen eines Beschlusses mit 2/3 Mehrheit aller AG-Mitglieder. Außerdem können für solche Buchungen individuelle Gebühren und Kautionen erhoben werden. Die Bedingungen (siehe Punkt 5) für die Nutzung des Wohnzimmers sind einzuhalten.

7.    Ausleihe

Aus dem Inventar der Wohnzimmer AG können Brettspiele kostenlos zur Mitnahme  innerhalb des WEH`s ausgeliehen werden. Festinstallierte Anlagen wie u.a. die Wii (inkl. Spiele u. Zubehör) sowie der Computer und der Beamer gehören zum Inventar des Wohnzimmers und können nicht ausgeliehen werden.

Die Ausgabe und Rücknahme von ausgeliehenen Spielen und die Bereitstellung der Spielkonsoleneinheit erfolgen ausschließlich durch die Mitglieder der Wohnzimmer AG. Jeder Ausleiher eines Spiels ist dazu verpflichtet, das Spiel vor der Entgegennahme auf seinen Zustand und seine Vollständigkeit zu überprüfen. Die Wohnzimmer AG kontrolliert den Zustand und die Vollständigkeit bei der Rückgabe. Schäden und Fehlbestände müssen vom Ausleiher ersetzt werden. Innerhalb von 3 Kalendertagen muss die Rückgabe erfolgen. Die Spiele sind der angegebenen Ordnung im Wohnzimmer nach einzuordnen (Ordnungsbilder an den Regalen).

8.    Beamer

Allen Mitgliedern des WEH e.V. steht der Beamer zur freien Nutzung zur Verfügung. Die Regeln für die korrekte Benutzung des Beamers sind zu beachten. Sie sind u.a. in dem Aushang im Wohnzimmer zu finden. Die korrekte Benutzung des Beamers trägt im wesentlichen Maß zu einer hohen Lebensdauer des Beamers bei.

9.    Strafen

Bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Regeln und Bedingungen können Sanktionen, im Sinne von Internetdrosselung und/oder Auschluss der Wohnzimmernutzung, verhängt werden.

de_DEDeutsch