Musik-AG

Hallo, wir sind die Musik-AG!

Wir haben uns am 03.04.2023 gegründet und kümmern uns seitdem um den Musikraum im Tiefkeller des WEHs.
Den Raum könnt ihr buchen und dort unten musizieren, ohne dass ihr eure Nachbarn durch die Lautstärke stört.

Unser Inventar besteht aus folgenden Instrumenten, auf denen ihr im Musikraum musizieren könnt:

Um den Musikraum zu benutzen, müsst ihr einen Termin in unserem Raumbuchungssystem buchen und euch dann den Schlüssel bei einem Musik-AG Mitglied abholen.
Beachtet die unten aufgeführte Ordnung der Musik-AG, insbesondere “3. Bedingungen für die Nutzung des Musikraums“!
Zur Herausgabe des Schlüssels benötigen wir eine Kaution in Form eurer BlueCard, eines offiziellen Ausweises oder 50€ Bargeld.

Aachen, den 3. Oktober 2023

1.    Was ist die Musik AG?

Die Musik AG betreut den Musikraum (Musikkeller) des WEH im Tiefkeller. Der Musikraum soll den Bewohnern die Möglichkeit geben zu musizieren, ohne die anderen Bewohner zu stören. Hierfür verleihen die Mitglieder der Musik AG die Raumschlüssel an die Bewohner. Die AG Mitglieder regeln die Zugangsberechtigung und sind für die Anschaffung und den Erhalt des Inventars verantwortlich.

2.    Mitgliedschaft in der Musik AG

Die Musik AG besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein positiver Aufnahmebeschluss durch die einfache Mehrheit (>50%) der bereits bestehenden Mitglieder. Enthaltungen werden nicht gewertet.

Ein Ausschluss aus der Musik AG benötigt analog einer einfachen Mehrheit (>50%) der bereits bestehenden Mitglieder. Enthaltungen werden nicht gewertet.

Die Mitglieder der AG veranstalten monatliche AG-Treffen. Mitglieder, die weniger als zweimal im Semester an den Treffen teilnehmen, unterliegen dem oben genannten Verfahren zum Ausschluss aus der AG.

3.    Bedingungen für die Nutzung des Musikraums

Im Musikraum gilt – ebenso wie in der gesamten Wohnanlage – die Hausordnung des Studentenwerks Aachen A. ö. R.

  • Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten absolut untersagt.
  • Das Zubereiten und Kochen von Essen ist in den Räumlichkeiten verboten.
  • Inventar des Musikraums, auch nur temporär, aus dem Raum zu entfernen ist verboten.
  • Schäden am Inventar des Musikraums müssen selbstständig der Musik AG gemeldet werden.

Die Herausgabe des Schlüssels an Vereinsmitglieder erfolgt durch die Musik AG Mitglieder im Tausch gegen eine Kaution.
Als Kaution wird Folgendes akzeptiert:

  • BlueCard
  • Offizieller Ausweis
  • 50€ Bargeld

Der Zugang zum Musikraum erfolgt über den linken Gang des Tiefkellers.

Der Musikraum ist sauber zu hinterlassen bzw. bis zum Folgetag, 12.00 Uhr, zu reinigen. Mitgebrachter bzw. anfallender Abfall ist zu entsorgen. Die Tür wird verschlossen. Der Schlüssel ist am Folgetag bis spätestens 12.00 Uhr an den Verleiher zurückzugeben (auch Einwurf in den Briefkasten möglich, wenn der Verleiher darüber informiert).

Der Gastgeber bzw. derjenige, der den Schlüssel ausgeliehen hat, ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und haftet im Falle des Verstoßes.

4.    Strafen

Bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Regeln und Bedingungen können folgende Sanktionen vom Verein getroffen werden:

  • Aufenthalt im Musikraum beenden
  • Bis zu einer Woche Internetsperre
  • Ausschluss von der Nutzung des Musikraums
  • Einbehaltung der Kaution
  • Geldstrafe
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