Sport-AG

Die Sport AG betreibt den Tischtennisraum, der sich im Erdgeschoss hinter den Aufzügen befindet (Eingang vom Aufzug links, an die Briefkästen vorbei, geradeaus) und den Verleih von Sportgeräten. Darüber hinaus organisieren wir bei günstigen Wetter den Wiese-Abend, wo in einer gemeinschaftlichen, vielleicht gar sportlichen Atmosphäre auf der Wiese hinter den Türmen Volleyball, Fussball oder sonstiges gespielt wird. Dies geschieht im Regelfall Mittwochs abends ab 7 Uhr. Hierzu laden wir vorab per Mail ein.

Der Tischtennisraum verfügt über eine komplette Tischtennis-Ausrüstung sowie einen Kicker. Darüber hinaus besitzen wir diverse Sportgeräte.

Der Raum/Die Sportgeräte sind für jeden Hausbewohner unter Erhebung einer Kaution in Höhe von 35€ mietbar. Für die Benutzung des Raums gilt die Tischtennis-Ordnung. Zur Buchung wird das Raumbuchungssystem genutzt.

Um Mitglieder der Sport AG zu erreichen, schreib am besten eine Mail an:

tischtennis@weh.rwth-aachen.de


Aachen, den 10. Juli 2019

1.    Was ist die Sport AG?

Die Sport AG betreut den Tischtennisraum (Gemeinschaftsraum) im Erdgeschoss des WEH und verleiht  Sportgeräte für den Outdoor-Bereich. Es werden regelmäßig sportliche Gemeinschaftsabende für die Bewohner des WEH angeboten, die bei gutem Wetter auch draußen stattfinden können.

Die AG Mitglieder regeln die Zugangsberechtigung und sind für die Anschaffung und den Erhalt des Inventars verantwortlich.

Der Tischtennisraum verfügt über eine Tischtennisplatte sowie ein Tischfußballspiel und ist mit einer Nintendo Wii™ und einem Beamer ausgestattet. Aktuell umfasst die Sammlung der Sportgeräte:

Slackline, Volleyball, Football, Fussball, SpikeBall™, Batminton/Speedminton, Frisbee und Boccia.

2.    Bedingungen für die Nutzung des Tischtennisraums

(1) Im Tischtennisraum gilt die Hausordnung des Studierendenwerks Aachen A.ö.R.<s> </s>

(2) Der Tischtennisraum und die Sportgeräte können von Bewohnern der Türme sowie der Familienwohnungen über das Raumbuchungssystem gebucht werden. Reguläre Veranstaltungen müssen im Zusammenhang mit diesen Bewohnern stehen und sind auf 16 Personen begrenzt. Die Weitervermietung des Raumes oder das Überlassen des Raumes an Dritte sind nicht erlaubt.

(3) Das Verleihen des Raumschlüssels oder der Sportgeräte erfolgt gegen eine Kaution in Höhe von 35€. Der Ausleiher ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und haftet im Falle des Verstoßes. Der Schlüssel oder die Sportgeräte sind am Folgetag bis spätestens 15 Uhr an den Verleiher oder bei dessen Abwesenheit an ein anderes Mitglied zurückzugeben.

(4) Der Raum steht für folgende Zwecke zur Verfügung:

o   regulär für die Nutzung der Tischtennisplatte, des Tischfußballspieles und der Wii™

o   sonstige sportliche Aktivitäten, denen die Sport AG mit einfacher Mehrheit zustimmt. Hierzu ist im Voraus ein Antrag nötig, der die Art der Nutzung und die Anzahl der Personen (intern/extern) enthält.
Aktivitäten, die
   * erkennbar nicht den Charakter sportlicher Aktivitäten durch primär in den Türmen wohnender Teilnehmer haben,
   * zur Vorbereitung einer Veranstaltung dienen, die in keinem Zusammenhang mit dem WEH oder den Türmen steht und
   * Aufgrund des Verhältnisses zwischen Hausbewohnern und externen Teilnehmern in Zusammenhang mit einer erkennbaren, regelmäßigen Nutzung vermuten lassen, dass diese Nutzung dem Interesse entgegen steht, dass der Tischtennisraum primär als Gemeinschaftsraum für die Bewohner des WEH gedacht ist,

müssen generell durch den Haussenat oder die Vollversammlung genehmigt werden.

o   Haussenate, Aktiven- und Vollversammlungen des WEH e.V.

o   Senatssitzungen der benachbarten Familienwohnungen (FaRue)

o   die jährlich stattfindende Weihnachtsfeier WEHnachten

o   vom Haussenat oder von der Vollversammlung genehmigte Veranstaltungen

(5) Das Foyer vor dem Raum darf nur für solche Veranstaltungen mitgenutzt werden, die vom Studierendenwerk Aachen A.ö.R. ausdrücklich genehmigt wurden. Die Eingangstüren des WEH dürfen zu keinem Zeitpunkt blockiert oder am Schließen gehindert werden.

(6) Das Zubereiten und Ausschenken von Essen oder Getränken ist in den Räumlichkeiten verboten. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen die vom Haussenat des WEH e.V. genehmigt wurden.

(7) Die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist streng einzuhalten. In dieser Zeitspanne sind der Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke zu begrenzen und die Fenster geschlossen zu halten.

(8) Der Tischtennisraum ist sauber zu hinterlassen bzw. bis zum Folgetag, 15 Uhr, zu reinigen. Mitgebrachter bzw. anfallender Abfall ist zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.

(9) Bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Regeln und Bedingungen oder Schäden am Inventar können der Aufenthalt im Tischtennisraum beendet, die Kaution einbehalten und Sanktionen im Sinne des Vereinsstrafenkataloges des WEH e.V. verhängt werden.

3.    Mitgliedschaft in der Sport AG

Die Sport AG besteht aus bis zu 7 Mitgliedern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein positiver Aufnahmebeschluss durch den Haussenat des WEH e.V. Enthaltungen werden nicht gewertet.

3.1  Aufnahme

Die Mitglieder der Sport AG schlagen dem Haussenat Mitglieder vor, die dieser durch Abstimmung mit absoluter Mehrheit als neue Mitglieder der Sport AG beschließen kann.

3.2  Verwarnungen

Verwarnungen können durch eine 2/3 Mehrheit aller übrigen Mitglieder ausgesprochen werden, wenn ein AG Mitglied gegen die Satzung verstößt oder die intern festgelegten Pflichten (Aufräumdienst, Kassenwart, Organisation der sozialen Events oder ähnliches) vernachlässigt.  

3.3  Ausschluss

Der Ausschluss bestehender Mitglieder erfolgt durch eine 2/3 Mehrheit aller übrigen Mitglieder. Sollten bereits drei Verwarnungen gegen das Mitglied vorliegen reicht eine einfache Mehrheit.

4.    Beschlüsse der Sport AG

4.1  Finanzielle- und Satzungsbeschlüsse

Finanzielle Beschlüsse dürfen nur bei einer AG Sitzung getroffen werden und erfordern eine 2/3 Mehrheit der gesamten Mitglieder. Die Stimmen abwesender Mitglieder werden als Gegenstimme gewertet. Änderungen der Satzung erfordern die Zustimmung des Haussenates.

4.2  Nichtleichtänderbare Beschlüsse

Nichtleichtänderbare Beschlüsse (z.B. Streichen, Ändern des Inventars)  können auch über E-Mail abgestimmt werden. Die Mitglieder haben mindesten 4 Tage Zeit, um an der Abstimmung teilzunehmen. Die Abstimmung wird nur gewertet, wenn sich mindestens 2/3 der AG Mitglieder beteiligt haben. Eine einfache Mehrheit reicht für den Beschluss. Nichtteilnahmen zählen als Enthaltungsstimme.

Dabei muss der Antragssteller die E-Mail:

a) In der Betreffzeile muss stehen „Antrag auf: …“

b) Die E-Mail darf nur den einen Antrag als Thema haben.

c) Der Antrag muss alle relevanten Entscheidungspunkte enthalten.

Die Abstimmungsfrist muss klar in der E-Mail kommuniziert sein

4.3 Leichtrückgängigmachbare Beschlüsse

Leichtrückgängigmachbare Beschlüsse (z.B. Sofa verrücken, Poster aufhängen) können nach eigenem Ermessen der einzelnen AG Mitglieder getroffen werden.

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