Waschordung

Geändert durch Beschlüsse der Vollversammlung vom 13.12.2012 (Spülmaschine),  17.07.2013 (Waschmaschinen-Führerschein), 28.05.2014 (Verbot von Wäscheständern), 13.07.2022 (Allgemeine Aktualisierungen), 12.10.2022 (Neues Waschsystem)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Für Nicht-Vereinsmitglieder ist das Waschen/Trocknen in diesem Haus nicht erlaubt. Personen, die Fremden das Waschen im Waschkeller des WEH e.V. ermöglichen, müssen mit einer Mahnung vom Studentenwerk sowie mit einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss vom Waschsystem rechnen. Darüber hinaus ist es verboten die Nutzung der Geräte für andere Vereinsmitglieder zu ermöglichen, die für das Waschsystem nicht freigeschaltet oder gesperrt sind.

1.2. Waschtermine müssen über die Wasch-Webseite auf waschen.weh.rwth-aachen.de gebucht werden und können spätestens 4 Stunden vor Beginn des Termins storniert werden. Danach ist es nur möglich eine Stornierungs-Anfrage zu stellen. Nur falls ein andere Bewohner den Termin zwischendurch bucht, wird die Waschmarke erstattet, ansonsten nicht. Für verpasste Termine werden grundsätzlich keine Waschmarken erstattet.

1.3. Es können nicht mehr als 4 Waschtermine pro Kalender-Woche gebucht werden. (Die Woche geht von Montag bis Sonntag).

1.4. Der Waschraum ist immer geschlossen zu halten, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren.

1.5. Der Waschraum ist sauber zu halten. Verursachter Schmutz, Wasser oder Waschpulverreste sind umgehend zu reinigen. Das Putzen des Waschkellers ist explizit für alle Vereinsmitglieder erlaubt und ermutigt.

1.6 Eigener Müll ist sofort zu entsorgen. Waschmittelreste dürfen nicht in die Spüle gekippt werden, sondern müssen aufgebraucht werden (oder sonst selber im Restmüll außerhalb des Waschkellers entsorgt werden). Es gibt im Waschkeller eine Mülltonne für Staub aus den Filter des Trockners und eine Mülltonne für LEERE Waschmittelverpackungen. Jede andere Art von Müll ist selbst zu entsorgen.

1.7. Der Waschkeller ist kein Lagerraum. Das Lagern und Aufbewahren von Gegenständen und Wäsche im Waschkeller ist verboten. „Herrenlose“ Gegenstände und Kleidung werden ohne Nachfragen entsorgt.

1.8. Es ist verboten einen Programm zu starten, die Länger dauert als die Restzeit des eigenen Waschtermins.

1.9 Es ist verboten, einen Laufenden Programm (sowohl in der Waschmaschine als auch im Trockner) eines anderen Bewohners zu unterbrechen, da es zu einem Konflikt führen kann. Wenn ein Bewohner seinen Termin überschreitet oder zu falschen Zeit wäscht, ist es unverzüglich an die WaschAG zu melden, die entsprechend Strafen verteilt oder Waschmarken für entfallene Waschtermine erstattet.

2. Waschmaschinen-Nutzung

2.1 Ein Waschtermin dauert 80 Minuten.

2.2 Die Waschmaschine kann erst ab Terminbeginn innerhalb 15 Minuten über die Wasch-Webseite freigeschaltet werden. Spätere Freischaltung ist nur möglich, wenn die „flexible Freischaltung“ für den Bewohner aktiviert ist. Dabei ist zu beachten, dass der eigene Waschtermin nicht überschritten wird.

2.3 Beim Überschreiten des Waschtermins wird „flexible Freischaltung“ für den Bewohner permanent blockiert sein (d.h. der Bewohner kann eine Waschmaschine grundsätzlich nur innerhalb den vorgesehene 15 Minuten freischalten). Darüber hinaus erhält der Bewohner eine Waschsperre bis zu 2 Monaten nach Ermessen der WaschAG.

2.4. In Aachen gibt es Wasserhärte 1, benutze bitte die in der Verpackung deines Waschmittels empfohlene Menge und nicht mehr (ein Esslöffel ist ausreichend). Durch mehr Waschmittel werden die Klamotten nicht sauberer, beschädigt jedoch Waschmaschinen und belastet die Umwelt. Nicht aufgelöstes Waschpulver ist aus den Spülkästen nach der Benutzung zu entfernen.

2.5. Den Geräte-spezifischen Benutzung-Hinweisen und Anweisungen an den Geräten ist unbedingt folge zu leisten.

2.6. Es ist verboten, die Wäsche des Vorgängers aus der Waschmaschine zu entfernen, bevor der eigene Termin begonnen hat. Beim Hinweis auf einen Verstoß gegen diese Regelung erfolgt zuerst eine Verwarnung oder ein Ausschluss von 2 Wochen, danach von 2 Monaten und zuletzt von 6 Monaten vom Waschen.

3. Trockner-Nutzung

3.1. Der Trocknertermin steht 10 Minuten vor Ende des Waschtermins zur Verfügung und dauert 80 Minuten.

3.2 Der Trockner kann erst ab Terminbeginn innerhalb von 30 Minuten über die Wasch-Webseite freigeschaltet werden. Spätere Freischaltung ist nur möglich, wenn die „flexible Freischaltung“ für den Bewohner aktiviert ist. Dabei ist zu beachten, dass der eigene Trocknertermin nicht überschritten wird.

3.3 Beim Überschreiten des Trocknertermins wird „flexible Freischaltung“ für den Bewohner permanent blockiert sein (d.h. der Bewohner kann einen Trockner grundsätzlich nur innerhalb den vorgesehene 30 Minuten freischalten). Darüber hinaus erhält der Bewohner eine Waschsperre bis zu 2 Monaten nach Ermessen der WaschAG.

3.4. Es ist mit jeder Buchung die Waschmaschine und der Trockner mit der zugehörigen Nummer zu benutzen.

3.5. Die Siebe der Trockner müssen vor dem eigenen Trockner Gebrauch gereinigt werden. Der Staub ist vorsichtig in den vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen. Wir bitten ausdrücklich auf eine Reinigung des Siebs nach dem eigenen Termin zu verzichten, da die Filterklappen häufig wegen vermehrte Öffnung kaputt gehen.

3.6. Es ist verboten, die Trockner ohne vorangegangenen Waschtermin zu nutzen. Dies gilt auch / erst recht wenn die Waschtermine vorher nicht belegt und dadurch die Trockner frei wären.

3.7. Es ist verboten, die Wäsche des Vorgängers aus dem Trockner zu entfernen, bevor der eigene Termin begonnen hat (dies ist genau 90 Minuten nach dem Beginn des Waschtermins). Beim Hinweis auf einen Verstoß gegen diese Regelung erfolgt zuerst eine Verwarnung oder ein Ausschluss von 2 Wochen, danach von 2 Monaten und zuletzt von 6 Monaten vom Waschen.

4. Waschmarken, Defekte und Sicherheit

4.1. Virtuelle Waschmarken kann man beim Etagenwaschmarkenverkäufer auf seiner eigenen Etage erwerben. Eine Waschmarke kostet zurzeit 0,75 Euro und reicht für genau ein kostenpflichtiges Waschprogramm, und berechtigt zusätzlich zur einmaligen Nutzung des Trockners im Anschluss an den Waschgang.
Waschmarkenverkäufer und Großabnehmer können Waschmarken-Pakete (à 20 Marken) bei den Wasch-AG-Mitgliedern erwerben.

4.2 Alternativ können Waschmarken über die Wasch-Webseite mittels PayPal Zahlungen erworben werden. Bei den Paketen unter 20 Waschmarken muss der Bewohner zusätzlich die Überweisungsgebühr bezahlen. Bei Paketen ab 20 Waschmarken übernimmt der Verein die Überweisungskosten vollständig.

4.3. Die Geräte sind schonend zu behandeln. Wenn man jemand bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Sachbeschädigung sowie nicht Sachgemäßer Anwendung erwischt, ist ein Wasch-AG Mitglied sofort zu benachrichtigen.
Für alle Schäden haftet der Verursacher in vollem Umfang. Bei Vorsatz ist neben rechtlichen Schritten mit dem Ausschluss vom Waschen zu rechnen.

4.4. Reparaturen (oder Reparaturversuche) dürfen nur durch Mitglieder der WaschAG oder in Absprache mit der WaschAG vorgenommen werden.

4.5. Im Falle von Defekten an einem Gerät ist umgehend ein „Report“ über die Wasch-Webseite mit der Problembeschreibung einzureichen. Erstattung von Waschmarken kommt nur in Frage, wenn ein rechtzeitig eingereichtes „Report“ vorliegt und die Schuld nicht beim Benutzer liegt.

4.6. Aus Sicherheits- und Versicherungstechnischen Gründen wird der Waschkeller per Videokamera überwacht und sekundenweise Bilder gespeichert, die hausintern 14-Tage lang aufbewahrt werden und von Vorstand und Sprecher der WaschAG eingesehen werden können.

4.7. Durch Buchen von Waschterminen, Betreten des Waschkellers oder Benutzung der Geräte erkennst du diese Regeln an.

5. Nutzung der Spülmaschine

Die Spülmaschine darf einmal pro Monat und pro Etage von einem beliebigen Etagenbewohner kostenlos gebucht werden. Die Maschine darf ausschließlich zur Reinigung der Lamellenfilter aus den Dunstabzugshauben verwendet werden. Dabei dürfen ausschließlich Spülmaschinen-Tabs verwendet werden. Sofern die Kontroll-Leuchte für das Ionenaustauscher-Salz aufleuchtet, ist die Wasch-AG vor dem Spülgang zu benachrichtigen. Bei Verstößen gegen die Spülmaschinen-Nutzungsregeln kann der Vorstand eine Verwarnung, im Wiederholungsfall eine Sperrung aller Vereinseinrichtungen von 3 bis zu 14 Tagen gegen den buchenden Bewohner verhängen.

6. Waschmaschinen-Führerschein

6.1. Jeder neue Mitbewohner, der erstmalig dem WEH e.V. beitritt, muss vor der erstmaligen Benutzung der Waschmaschine einen Kenntnisnachweis über den Umgang mit diesen Geräten ablegen. Die dazu notwendigen Schritte und Informationen sind auf der Webseite unter “waschag/neueinzieher/” zu finden.

6.2. Im Ermessen der WaschAG wird bei Verstoß gegen die Waschordnung eine Verwarnung oder eine sofortige, bis zu 2 monatige Sperre verhängt. Eine Sperre der Länge von 6 Monaten darf auf Antrag der WaschAG durch den Vorstand verhängt werden. Eine permanente Sperre darf auf Antrag der WaschAG durch den Haussenat verhängt werden.

7. Finanzen

7.1. Die WaschAG ist ermächtigt einen Techniker für Reparatur- und Installationsarbeiten im
Waschkeller zu beantragen, wenn es notwendig ist. Die Kosten für den Techniker und mit der
Reparatur verbundene Kosten, vor allem Kosten für Ersatzteile, trägt der Verein.

7.2. Die WaschAG und der Vorstand sind ermächtigt, eine Waschmaschine oder einen Trockner zu
ersetzen, wenn die Maschine nicht mehr funktionstüchtig ist oder über längere Zeit Probleme mit der Maschine auftauchen, die von einem Techniker nicht behoben werden können. Die Entscheidung zum Kauf einer neuen Maschine muss sowohl von der WaschAG als auch dem Vorstand mit absoluter Mehrheit genehmigt werden.

de_DEDeutsch