Für Bewohner
Die Untervermietung eines Zimmers ist nicht mit mündlicher Absprache möglich, sondern bedarf einer Genehmigung durch das Studierendenwerk Aachen, unseres Vermieters. Natürlich gibt es dafür aber auch ein Genehmigungsverfahren, welches eingehalten werden muss.
Bedingungen:
- Der/die Hauptmieter/in muss die Mieträume mindestens drei Monate bewohnt haben bzw. zwischen zwei Untervermietungen müssen mindestens drei Monate liegen
- Das Zimmer darf nur an andere Studierende der RWTH/FH Aachen, Musikhochschule Köln, Katholische Hochschule NRW untervermietet werden
- Die maximale Untermietdauer beträgt 3 Monate. In Ausnahmefällen wie Pflichtpraktika des Studiums oder Auslandsaufenthalten, ist eine Untervermietung für sechs Monate möglich (Angaben ohne Gewähr)
- Der/die Hauptmieter/in ist/bleibt während der Untervermietung sowohl für die Mietzahlung als auch für den Zustand der Mieträume gegenüber der Vermieterin verantwortlich
- Der Antrag des/der Hauptmieter/in muss mindestens 14 Kalendertage vor beantragtem Untermietbeginn eingereicht werden (Insofern für den entsprechenden Ablauf Zeit einplanen!)
Ablauf:
Auf der Webseite des Studierendenwerks kann man den aktuellen Antrag auf Untervermietung und die Untervermietungsordnung finden. Die Datei beinhaltet alle detaillierten Informationen zur Untervermietung. Dieser muss beidseitig bedruckt werden und vollständig vom Untervermieter und Untermieter ausgefüllt werden. Ganz unten unter dem Antrag müssen eine Reihe von Leuten deinen Antrag unterschreiben, dabei ist die Reihenfolge unbedingt einzuhalten. Diese hat einen Sinn und wird von uns strikt beachtet:
- Etagensprecher
- Haussprecher
- Belegungsausschuss
- Netzwerk-AG (Sprechstunde)
- Hausmeister
Jede dieser Parteien hat das Recht, die Unterschrift zu verweigern, wenn triftige Gründe vorliegen. Der vollständig ausgefüllte und von allen Parteien unterschriebene Antrag muss anschließend in der Wohnheimsverwaltung des Studierendenwerks abgegeben werden. Diese entscheiden dann, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.
Vor dem Beginn der Untervermietung muss dies der Netzwerk-AG formlos mitgeteilt werden, da wir erst einige Zeit nach Beginn der Untervermietung Kenntnis davon erhalten. Wir “frieren” deinen Zugang dann ein, dadurch entfällt für den Zeitraum der Untervermietung für dich der Netzwerkbeitrag.
Da dein Internetzugang personalisiert ist, darf dieser nicht an Untermieter weitergegeben werden. Dein Untermieter muss sich während unserer Sprechstunden einen eigenen Zugang einrichten.
Bei bekannter, illegaler Untervermietung deines Zimmers, wird dein Internetzugang ausnahmslos gesperrt. Da ein Internetzugang immer an einen Haupt- oder Untermietvertrag gebunden ist, und diese Verträge nicht nachträglich abgeschlossen werden können, hat dein Untermieter in diesen Fällen für seine komplette Wohnzeit keinen Internetzugang. Da die Netzwerk-AG Kopien aller Untervermietverträge erhält, wird der Zugang des Hauptmieters ebenfalls gesperrt. Melde dich also rechtzeitig bei der Netzwerk-AG, damit verhinderst du, dass dein Untermieter im Zweifelsfall einige Tage ohne Internet auskommen muss.
Nach Rückkehr ins Haus wird dein Zugang nicht automatisch wieder aktiviert! Melde dich einige Tage vor der Rückkehr bei der Netzwerk-AG, damit diese deinen Zugang rechtzeitig wieder aktivieren kann.
Wenn du einen festen Stellplatz im Fahrradkeller hast, gibt es für deine Untervermietung wichtiges zu beachten. Dein Stellplatz wird für den Zeitraum der Untervermietung an eine andere Person weitergegeben, da die begrenzten Plätze nicht vertretbar für einige Monate unbenutzt bleiben können.
Melde dich vor deiner Untervermietung zusätzlich zur Netzwerk-AG bei der Fahrrad AG. Diese markiert deinen bereits zugeteilten Stellplatz im Vergabesystem. Nach Rückkehr aus der Untervermietung wirst du dann automatisch ganz oben auf der Warteliste platziert und erhältst damit den nächsten freien Stellplatz automatisch.
Wird dies unterlassen, verlierst du deinen Stellplatz und deinen Platz in der Warteliste unwiderruflich, da dein Stellplatzwunsch automatisch gelöscht wird. Wenn du dich neu einträgst, bist du automatisch wieder am Ende der Warteliste.
Selbiges gilt für illegale Untervermietungen. Bewohner, die ihr Zimmer illegal weitervermieten und einen Stellplatz haben, verlieren ihren Stellplatz und/oder ihren Platz in der Warteliste ausnahmslos. Damit möchten wir ausdrücklich illegale Untervermietungen unattraktiv machen und die legale, genehmigte Untervermietung fördern.
Die maximale Wohnzeit im WEH beträgt insgesamt 3 Jahre und 6 Monate. Eine Verlängerung der Wohnzeit ist für Mieter möglich, welche mindestens zwei Semester in einer AG aktiv waren und auf der jeweiligen Aktivenliste sind. Zudem besteht die Möglichkeit der Wohnzeitferlängerung, falls das Studium innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wohnzeit beenden werden kann. Wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist, muss man den Verlängerungsantrag ausfüllen. Dieser muss mindestens 2 Monate vor Mietvertragsende beim STW eingereicht werden. Bei der Verlängerung bei zeitnahem Ende des Studiums ist die zweite Seite des Antrags von dem zentralen Prüfungsamt auszufüllen. Der Verlängerungsantrag kann im Downloadbereich der Webseite des Studierendenwerkes Aachen, Bereich Wohnen heruntergeladen oder in der Wohnheimverwaltung abgeholt werden.